Geltungsbereich
1.1 Diese Einkaufsbedingungen gelten zwischen der Nordfels GmbH und natürlichen sowie juristischen Personen (kurz Lieferant) für das gegenständliche unternehmensbezogene Rechtsgeschäft sowie auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen, darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2 Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer EKBs.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer EKBs bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
1.4 Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
Angebot & Preise
2.1 Durch eine Anfrage von Nordfels wird der Lieferant ersucht, Nordfels ein kostenloses Angebot unter Einbeziehung der EKB von Nordfels zu erstellen.
2.2 Der Lieferant hat sich im Angebot an die Vorgaben von Nordfels zu halten und im Falle von Abweichungen ausdrücklich darauf hinzuweisen.
2.3 Im Angebot sind sämtliche Nebenkosten für Steuern, Gebühren, Abgaben, Verpackung, Transport, Lizenzgebühren und mögliche sonstige Kosten ausdrücklich detailliert auszuweisen.
2.4 Für die Ausarbeitung von Angeboten oder sonstigen Projektunterlagen wird keine Vergütung gewährt.
2.5 Preise sind grundsätzlich Festpreise. Sofern nicht anderweitig vereinbart, sind alle Leistungen bis zur benannten Empfangsstelle enthalten.
2.6 Sollten in Ausnahmefällen Preise nicht im Vorhinein vereinbart sein, gelten jene Preise der Auftragsbestätigung als verbindlich.
2.7 Allfällige Preiserhöhungen müssen Nordfels mindestens drei Monate vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt werden. Bei laufenden Aufträgen sind Preiserhöhungen nur in begründeten Fällen und ausschließlich mit schriftlicher Zustimmung von Nordfels möglich.
Bestellung & Auftragsbestätigung
3.1 Der Lieferant erhält eine schriftliche Bestellung per Post, per E-Mail (im PDF-Format) oder über andere elektronische Portale bzw. Formate.
3.2 Die Bestellung einschließlich ihrer Beilagen (Zeichnungen, technische Spezifikationen und sonstige Unterlagen) ergänzt die EKBs und kann einzelne Punkte hiervon abweichend regeln.
3.3 Stellt der Lieferant eine von der Bestellung abweichende Auftragsbestätigung aus, ist Nordfels ausschließlich bei schriftlicher Bestätigung dieser abweichenden Auftragsbestätigung gebunden.
Zahlung & Konstruktionen / Werkzeuge
4.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Zahlung binnen 60 Werktagen nach Empfang der Rechnung und Eingang der Ware bei Nordfels, abhängig davon, welches Ereignis später eintritt.
4.2 Bei Zahlung binnen 30 Werktagen ist Nordfels zum Abzug von 3 % Skonto berechtigt.
4.3 Die Zahlung der Rechnung bedeutet weder, dass Nordfels die Ware genehmigt bzw. abgenommen hat, noch dass Nordfels auf Ansprüche aus Gewährleistung und/oder Garantie verzichtet.
4.4 Für allfällige Konstruktionen oder Werkzeuge, die durch Nordfels entwickelt wurden, gehen die Ergebnisse und/oder Werkzeuge ins uneingeschränkte Eigentum von Nordfels über und sind vom Lieferanten entsprechend sichtbar zu kennzeichnen.
Leistungsausführung & Qualität
5.1 Die Lieferung und Leistung der Ware ist nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften sowie den in der Bestellung und deren Beilagen beschriebenen Anforderungen auszuführen.
5.2 Der Lieferant ist verpflichtet, alle vorgegebenen Spezifikationen, Zeichnungen, technischen Daten, Beschreibungen und Muster unverzüglich zu prüfen, strikt einzuhalten und Nordfels umgehend über Unstimmigkeiten oder Mängel zu informieren.
5.3 Soweit Spezifikationen die Qualität nicht festlegen, hat der Lieferant eine gleichbleibende Qualität nach dem Stand der Technik zu gewährleisten.
5.4 Qualitätsänderungen sind frühzeitig unter Beilegung von Mustern mitzuteilen; bei unterlassener Mitteilung ist Nordfels zur Zurückweisung der Ware berechtigt, wobei der Lieferant für sämtliche Schäden haftet.
5.5 Erforderliche Ausführungszeichnungen sind vorab zur Genehmigung vorzulegen; eine Weitergabe von Aufträgen an Unterlieferanten bedarf der schriftlichen Zustimmung von Nordfels.
Liefer- und Leistungsfristen, Lieferverzug
6.1 Mangels besonderer Vereinbarung gilt die Lieferung DDP gemäß Incoterms 2020 an den Firmensitz von Nordfels als vereinbart.
6.2 Der Lieferant hat auf besondere Sorgfaltsmaßnahmen beim Entladen ausdrücklich hinzuweisen.
6.3 Die Einhaltung sämtlicher Export-, Import- und Kontrollvorschriften liegt ausschließlich in der Verantwortung des Lieferanten.
6.4 Verzögerungen im Transport sind unverzüglich mitzuteilen; daraus entstehende Kosten trägt der Lieferant.
6.5 Bei Lieferverzug ist Nordfels berechtigt, eine Pönale von 1 % des Netto-Auftragswertes pro begonnener Kalenderwoche, maximal 15 %, zu verrechnen.
6.6 Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt, die Pönale wird angerechnet.
6.7 Sofern kein Lieferort benannt ist, gilt Maximilianstraße 2, A-490 Bad Leonfelden, als vereinbart.
6.8 Nordfels ist bei Lieferverzug berechtigt, entweder auf Lieferung zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
6.9 Die Annahme verspäteter Lieferungen begründet keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.
6.10 Nutzen und Gefahr gehen erst nach Ablieferung, Abladen und Abnahme auf Nordfels über.
6.11 Höhere Gewalt befreit Nordfels von Annahme- und Schadenersatzpflichten.
6.12 Der Lieferant hat vor Versand eine ausreichende Qualitätsprüfung durchzuführen.
6.13 Der Lieferant verzichtet auf die Anwendung des § 377 UGB.
6.14 Die sachgerechte Verladung und Sicherung der Ware ist Bestandteil der Lieferung.
6.15 Verpackungs- und Versandkosten trägt der Lieferant.
6.16 Die Lieferung hat frei von Eigentumsvorbehalten zu erfolgen.
Annahmeverzug, Mängelrüge und Prüfung
7.1 Die bei der Wareneingangskontrolle festgestellten Werte sind verbindlich; Mängel werden nach betrieblicher Feststellung angezeigt.
7.2 Der Lieferant verzichtet auf die Einrede verspäteter Mängelrüge.
7.3 Nordfels setzt eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.4 Bei Fristversäumnis ist Nordfels zur Selbst- oder Ersatzvornahme berechtigt.
7.5 Die Mängelrüge erfolgt binnen 60 Werktagen; die Gewährleistungsfrist beträgt 36 Monate.
7.6 Bei Einbau in Produkte können Mängel bis zum Ablauf der Verjährungsfrist geltend gemacht werden.
7.7 Der Lieferant ersetzt sämtliche mit der Mängelbehebung verbundenen Kosten.
7.8 Rückruf- oder Austauschaktionen erfolgen auf Kosten des Lieferanten.
7.9 Auch nach Ablauf der Gewährleistung besteht Ersatzpflicht bei Gefährdung.
7.10 Alle Schäden aus Rückrufaktionen sind zu ersetzen.
7.11 Bei Mängeln kann Nordfels Annahme und Zahlung verweigern.
7.12 Der Lieferant unterstützt Reparaturen kostenlos.
Unser geistiges Eigentum
8.1 Sämtliche Unterlagen und Software bleiben geistiges Eigentum von Nordfels.
8.2 Jede Nutzung oder Weitergabe bedarf der ausdrücklichen Zustimmung.
8.3 Der Lieferant verpflichtet sich zur Geheimhaltung.
8.4 Der Lieferant haftet für Schutzrechtsverletzungen.
8.5 Firmenkennzeichen dürfen nur mit Zustimmung verwendet werden.
Geheimhaltung
9.1 Alle Bestell- und Vertragsdetails sind vertraulich zu behandeln.
9.2 Rechte an speziell entwickelten Produkten stehen ausschließlich Nordfels zu.
9.3 Unterlagen und Informationen sind streng geheim zu halten.
Gewährleistung
10.1 Die Ware muss dem Stand der Technik und allen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
10.2 Der Lieferant gewährleistet Fehlerfreiheit in Entwicklung, Material, Verarbeitung und Montage.
10.3 Die Haftung gilt auch für zugekaufte Bestandteile.
10.4 Konformitätsnachweise müssen vollständig vorliegen.
10.5 Haftungsbeschränkungen werden nicht akzeptiert.
10.6 Der Lieferant hat ausreichenden Versicherungsschutz nachzuweisen.
Haftung
11.1 Die Haftung erfolgt nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Die Produktsicherheit muss länderspezifisch gewährleistet sein.
11.3 Eine ausreichende Versicherung ist sicherzustellen.
11.4 Nordfels ist schad- und klaglos zu halten.
11.5 Regressansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Datenspeicherung
12.1 Der Vertragspartner stimmt der Datenspeicherung zu.
12.2 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet.
12.3 Keine Weitergabe an unbeteiligte Dritte.
12.4 Datenschutzgesetze werden eingehalten.
Salvatorische Klausel
13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.
13.2 Es ist eine wirtschaftlich gleichwertige Ersatzregelung zu treffen.
Allgemeines
14.1 Es gilt österreichisches Recht.
14.2 Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
14.3 Erfüllungsort ist der Sitz der Nordfels GmbH.
14.4 Gerichtsstand ist das Landesgericht Linz.
14.5 Änderungen relevanter Daten sind unverzüglich mitzuteilen.